Du möchtest deine Terrasse überdachen und fragst dich, ob du dafür in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung brauchst? Die gute Nachricht: Viele klassische Terrassenüberdachungen können in NRW ohne reguläres Baugenehmigungsverfahren umgesetzt werden.
Nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von maximal 4,50 m verfahrensfrei.
Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht. Denn auch ein verfahrensfreies Terrassendach muss unter anderem zu den Vorgaben des Bebauungsplans, den Abstandsflächen und möglichen örtlichen Satzungen passen.
Als Fachbetrieb für Terrassenüberdachungen unterstützt dich FenSon – Fenster und Sonnenschutz aus Dortmund dabei, dein Projekt von Anfang an sinnvoll zu planen. So lassen sich mögliche baurechtliche Fragen klären, bevor dein neues Terrassendach bestellt und montiert wird.





Nicht immer. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 4,50 m sind nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei.
Überschreitet die Überdachung eine dieser Grenzen, ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Aber auch bei einer verfahrensfreien Terrassenüberdachung müssen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu können beispielsweise der Bebauungsplan, Baugrenzen, Abstandsflächen oder örtliche Satzungen gehören.
Darauf gibt es keine pauschale Antwort für jedes Grundstück.
Terrassenüberdachungen lösen in der Regel Abstandsflächen aus. Die Bauordnung NRW sieht grundsätzlich eine Abstandsflächentiefe von 0,4 H, mindestens jedoch 3 Metern vor.
Je nach Bebauungsplan, Grundstückssituation und Art der Bebauung können jedoch andere Voraussetzungen oder Ausnahmen gelten. Gerade bei einer geplanten Bebauung nahe der Grundstücksgrenze sollte deshalb vorab geprüft werden, welche Regelung konkret gilt.
Nicht automatisch.
Eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn kann bei bestimmten Verfahren eine Rolle spielen, ersetzt aber nicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
Kann beispielsweise eine erforderliche Abstandsfläche nicht auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück infrage kommen. Ob dies möglich und erforderlich ist, muss mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Einzelne seitliche Elemente führen nicht automatisch dazu, dass dein Terrassendach zu einem Wintergarten wird.
Kann die Terrasse durch feste oder verschiebbare Elemente jedoch vollständig geschlossen werden, kann sich die baurechtliche Einordnung ändern. Dann kann die Anlage beispielsweise als unbeheizter Wintergarten gelten.
Wenn du eine spätere Verglasung bereits planst, solltest du das deshalb von Anfang an berücksichtigen – sowohl technisch als auch baurechtlich.
Für eine erste Einschätzung sind vor allem folgende Informationen hilfreich:
Je genauer die Ausgangssituation bekannt ist, desto besser lässt sich das Terrassendach planen.
Am besten bevor das Terrassendach endgültig geplant oder bestellt wird.
Dann können Größe, Position und Konstruktion noch problemlos angepasst werden. Wird die baurechtliche Situation dagegen erst nach der Bestellung geprüft, können unnötige Änderungen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen.
Mit ein paar Fragen finden wir die perfekte Lösung für dich.
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