15 % Förderung vom Staat sichern

Jetzt zum Fördercheck

Haustüren mit attraktiver staatlicher Förderung

Moderne und sichere Haustüren für Ihr Zuhause

Wir helfen Ihnen, die Förderung zu sichern. Während des gesamten Prozesses der Beantragung und Abwicklung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der den reibungslosen Ablauf sicherstellt. Sie lehnen sich zurück und entspannen.

Angebot inkl. Fördercheck

Bereitstellung und Beantragung

Auftragserteilung FenSon

Montage und Auszahlung

Bekommen Sie Zuschüsse für Ihre Haustür?

Sie interessieren sich für eine neue Haustür?

Kein Problem.

Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten: Auch einige unserer Glas-Faltwände oder Fenster sind förderfähig.

Ist Ihr Haus älter als 2002?

Es tut uns leid.

Leider sind Häuser jüngeren Baudatums aktuell in diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Natürlich stehen wir Ihnen trotzdem mit Rat und Tat bei der Sanierung Ihrer Haustür zur Seite.

Nutzen Sie Ihr Wohneigentum selbst oder vermieten Sie es?

Es sieht gut aus!

Ihre Haustür erfüllt bereits wesentliche Vorgaben um staatliche Zulagen zu erhalten! Lassen Sie uns direkt in die weitere Planung einsteigen.

Wen dürfen wir zurückrufen?

Weitere optionale Angaben
*Pflichtfelder

An wen dürfen wir das Infomaterial schicken?

Weitere optionale Angaben
*Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen zu den Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Haustür in Verbindung setzen.

Ihr FenSon Team

Zuschuss, Kredit oder steuerlich absetzen?

Alte Haustüren können richtige Energiefresser sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Moderne Haustüren sind dagegen echte Energiesparer. Zeit die Schwachstelle Haustür in Angriff zu nehmen und die alte Haustür zu erneuern. Grundsätzlich gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten der Förderung:

Seit 2021 unterstützt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) private Modernisierer beim Haustürtausch mit attraktiven Fördermitteln. Bis 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei der BAFA wird selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten gefördert, sofern die Investition mindestens 300 Euro beträgt. Förderfähig sind bis zu 30.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr – das entspricht maximal 4.500 EUR Zuschuss für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten niedrigere Grenzen. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 EUR, und auf den Anteil über 30.000 EUR ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich (Mindestinvestition 30.000 EUR) – maximal 10.500 EUR Zuschuss. Voraussetzungen sind ein Antrag vor der verbindlichen Auftragserteilung, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und ein U-Wert der Haustür von maximal UD 1,3 W/m²K. Konkrete Informationen zu diesem Programm finden Sie hier: www.bafa.de. Stand: Oktober 2026.

Als Alternative zur BAFA-Förderung gibt es auch weiterhin Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der bei der Sanierung bisher attraktive KfW-Kredit 262 für Einzelmaßnahmen wurde eingestellt. Dafür gibt es alternative Förderprodukte. Alle Details zu den Fördermöglichkeiten und Anforderungen finden sich hier: www.kfw.de

Neben der Förderung durch BAFA und KfW besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen. Diese Maßnahme ist entgegen der anderen beiden Herangehensweisen auch noch nach Projektbeginn möglich. Hierbei empfehlen wir, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.